Ein konkretes Beispiel: Angenommen, eine Immobilie wird für 400.000 € verkauft und unsere Netto-Maklerprovision beträgt 5.000 €. In diesem Fall erhalten Sie als Tippgeber 5 % davon – also 250 €.
Bei hochwertigeren Objekten kann Ihre Tippgeberprovision entsprechend höher ausfallen. Der genaue Betrag hängt vom Verkaufspreis und der vereinbarten Provision ab.
Hinweis: Privatpersonen sind verpflichtet, Tippgeberprovisionen über 256 € pro Jahr als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern. Wir empfehlen, dies mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.